Akkreditierungsrichtlinien

Hier erfahren Sie, was es bei der Akkreditierung zu beachten gibt und welche Nachweise erforderlich sind.

Wie können Sie sich für den DGPPN Kongress akkreditieren?

Die Registrierung für die Presse öffnet Mitte Oktober.

Im ersten Schritt entspricht das Vorgehen bei der Akkreditierung der regulären Registrierung für den Kongress: Sie melden sich auf dem Kongressportal an.

Wenn Sie die Maske „Teilnahmeart“ erreichen, scrollen Sie nach unten und setzen Sie den Haken bei „Presse“. Geben Sie dann unter Medienart und Medienname an, für wen Sie vom Kongress berichten und teilen Sie uns mit, an welchen Presseveranstaltungen Sie teilnehmen möchten.

Anschließend laden Sie in Ihrem Benutzeraccount unter dem Reiter „Kongressanmeldung“ auf „Nachweise einsehen und hochladen“ Ihren Legitimationsnachweis in Form eines Namensartikels, Impressums oder Redaktionsauftrags (PDF, jpg, png | max. 2 MB) hoch. Alternativ schicken Sie einen Link zu entsprechenden Publikationen an dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de.

Wer erhält eine Presseakkreditierung?

Eine Akkreditierung zum DGPPN Kongress erhalten ausschließlich Journalistinnen und Journalisten, die

  • den Kongress zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde nachweisen
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in dem Fachgebiet etabliert sind
  • für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine über den Kongress berichten

Und wer nicht?

  • Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen des Kongresses nachweisen können
  • Mitarbeitende aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen
  • Begleitpersonen

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Namensartikel mit Bezug zu einem Thema aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde
  • Impressum eines Mediums mit Bezug zum Fachgebiet der psychischen Gesundheit, das Sie als Mitglied der Redaktion, ständigen redaktionellen Mitarbeiter oder Autor nennt
  • der Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum aktuellen Kongress.

Reicht ein Presseausweis als Nachweis aus?

Nein. Die Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zum DGPPN Kongress nicht ausreichend und nicht nötig.

Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behält sich die DGPPN vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.

Film- und Fotoaufnahmen

Bild- und Videoaufnahmen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung. Der entsprechende Antrag muss spätestens eine Woche vor Beginn des Kongresses eingereicht werden.

Welche Regelungen gelten für Fotoaufnahmen?

  • Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als dem DGPPN Kongress verwendet werden.
  • Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?

  • Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Videoaufnahmen von Teilnehmern und Partnern sind nur nach Rücksprache mit der DGPPN gestattet.
  • Bei allen Beiträgen muss die DGPPN als Veranstalter genannt werden.
  • Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit der DGPPN abgesprochen werden
  • Vom Programm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.
  • Der Aufnehmende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Für die Genehmigung der Aufnahmen senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag nach Ihrer erfolgreichen Akkreditierung an pressestelle@dgppn.de.

Mehr erfahren


Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Psych. Katja John
Pressestelle
DGPPN-Geschäftsstelle
Reinhardtstraße 29 I 10117 Berlin
Telefon: 030 2404772-11
pressestelle@dgppn.de
 

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